
Zusatzsstoffe zur Bodenbehandlung
Additive für Bodenverfestigungen.
Zusatzstoffe für Bodenbehandlungen.
Anrechenbarer frostsicherer Oberbau
nach RStO mit weniger Zement.
Etabliertes Verfahren, verankert in den Regeln der Technik, RStO, RLW, ZTV, BF...
Unser Additiv bewirkt eine Erhöhung der Dichte der Bodenerfestigung mit Zementen.
Frosthebungen durch Eislinsenbildung bei F2/F3 Böden wird reduziert.
Die Hydratation der Bindemittel wird effektiver, bis zu 60% Bindemittelreduktion bei Zementen.
Der zweckmäßigste Einbauwassergehalt liegt bei 0,93 Wpr im Vergleich zu einer Verfestigung ohne Additiv.
Umweltfreundlicher und günstiger als eine konventionelle Bodenverfestigung.
20cm weniger Mineralstoffgemische, kostengünstige Frostschutzschicht aus Ausgangsboden, weniger Aushub und Entsorgung
Wir können genormte Zemente nicht ersetzen, aber deren Bindungseigenschaften mit Erdbaustoffe und unseren Additiven signifikant verbessern.
Es kommt zu einer sichtbaren Krümmelbildung der Feinstanteile durch Zugabe unseres Additives durch Ionenaustausch, zum Unterschied beim Kalk wird dieser Efekt nur durch pH-Wert Erhöhung erreicht.
Regelkonform mit Eignungsprüfung, gemäß DIN EN 16907-4 2019 und RStO 12, Absatz 3.2.1, ZTV E-StB und TP BF-StB 11.1, mit einer Anrechnung von 20 cm auf den frostsicheren Oberbau bei einer Ausführung mit F3/F2 Böden als Bodenverfestigung. Nach dem "Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln" ist die Wirksamkeit von Zusatzstoffen und Zusatzmitteln nach Abschnitt 4.4 im Rahmen einer Eignungsprüfung nachzuweisen. Bei einer einlagigen Einbaustärke / Frästiefe von mindestens 25 cm kann auf das Erstellen des Planums, auch bei nicht tragfähigen Böden (Ev2<45 MN/m2) entfallen, da hierbei auch das Kriterium einer qualifizierten Bodenverbesserung gleichzeitig erfüllt wird.
Alternativ, nach dem britischen Standard (BS EN 13286-41), wird die Frostsicherheit der Probekörper bereits durch eine Druckfestigkeit von mindestens 3 N/mm2, sowie einer optionalen Zugfestigkeit von 0,25 N/mm2 ohne Frostbeanspruchung nach 28 Tagen und ohne Feuchtlagerung definiert. (1 N/mm2 entspricht 1 MPa). Dabei wird bewusst auf dem kompliziertem Nachweis der Frostsicherheit nach der deutschen ZTV-E verzichtet, die den Prüfvorgang zeitlich und wirtschaftlich verzögert.
Unser Ziel ist es Mineralstoffgemische, Gesteinskörnungen oder Mineralgemische durch natürlich anstehende Böden, kostengünstig und regelkonform zu ersetzen.